Hamburger Senat gibt Antwort auf Situation der CGZP-Tarifunfähigkeit in der Hansestadt

12. November 2011

»Auf eine schriftliche kleine Anfrage einer DIE LINKE-Abgeordneten vom 03.11.2011 hat der Senat von Hamburg auf die Situation zu den Folgen “unwirksamer Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften” in Hamburg am 11.11.2011 geantwortet. Obwohl Detailinfos größtenteils mit Berufung auf Datenschutz nicht offenbart wurden, so enthielt die Antwort des Hamburger Senats doch einige konkrete Fakten und Zahlen für den Bereich Hamburg:

6 Unternehmen zahlten für knapp 1.000 Zeitarbeiter 450.100 Euro an DRV nach
Der für Hamburg zuständigen DRV-Nord sollen 32 Zeitarbeitsunternehmen unterfallen, die seit 01.12.2005 CGZP-Tarifverträge angewandt haben und in diesem Zeitraum insgesamt 43.962 Arbeitnehmer (inklusive internen Mitarbeitern) beschäftigt hatten. In sechs dieser Unternehmen wurden seit Mitte dieses Jahres bereits Prüfungen abgeschlossen. Hierbei kam es zur Erhebung von Beitragsnachzahlungen in Höhe von 450.102,91 Euro für 987 betroffene Zeitarbeitnehmer, so die Antwort des Hamburger Senats auf die Abgeordneten-Anfrage.
Bei den übrigen 26 von der CGZP-Tarifunfähigkeit betroffenen Personaldienstleistern laufen die Betriebsprüfungen der DRV seit Mitte des Jahres und sollen möglichst zeitnah abgeschlossen werden, nicht zu letzt auch zur Vermeidung der Verjährung nachzuerhebender GesamtsozialversicherungeBeiträge.

Arbeitsgericht Hamburg mit über 70 Equal-Pay-Klagen
Wie der Hamburger Senat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage hin mitteilte, konnten in der Kürze der Zeit nur 17 der 29 Kammern des Arbeitsgerichts Hamburg zu den Klagen von Zeitarbeitsunternehmen gegen ihre Arbeitgeber auf Nachzahlung von Lohn befragt werden. Bei diesen Kammern konnten 68 Prozesse auf Zahlung der Differenz zwischen dem geleisteten Tariflohn und dem Vergleichslohn (Equal-Pay) im Entleihunternehmen festgestellt werden. Weitere Informationen lägen nicht vor. 

Prozesse der Zeitarbeitnehmer bisher meist ohne Entscheidungen
Tatsächlich sind – wie die Redaktion recherchierte – etwa 110 Klagen beim Arbeitsgericht Hamburg seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifunfähigkeit der CGZP am 14.12.2010 eingegangen. Davon soll aber bereits deutlich über die Hälfte durch vergleichsweise – häufig auch außergerichtliche – Einigung bzw. Klagerücknahmen erledigt sein. Ein weiterer Teil sei einvernehmlich bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Tarifunfähigkeit der CGZP in der Vergangenheit ausgesetzt worden, wobei dies ebenfalls meist vom Gericht in Einvernahme mit den Parteien unstreitig erfolgt sei. Zudem sind in einigen Prozessen die Kammertermine - ohne förmliche Aussetzung nach § 97 Abs. 5 ArbGG – lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verlegt worden.
Informationen des Arbeitsgerichts Hamburg zufolge sollen bisher erst zwei Urteile zu Lohnforderungen auf Equal-Pay ergangen sein. Zudem hat die 14. Kammer des Arbeitsgericht Hamburg mit Beschluss vom 23.05.2011 klar gestellt, dass Lohnnachforderungen für die Vergangenheit – mangels rechtskräftige Entscheidung hierzu – nach § 97 ArbGG auszusetzen sind. Hierbei beruft sich das Gericht auf den bereits am 28.01.2008 vom Bundesarbeitsgericht hierzu ergangenen Beschluss vom 28.01.2008 (Az.:  3 AZB 30/07).

Aktuelle Experten-Informationen für betroffene Unternehmen finden Sie auch
unter  Veranstaltungen »»

Redaktion - weitere Informationen zur CGZP-Tarifunfähigkeit »»   

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