Erfolgreicher Weg zum Equal-Pay
Praxis-Seminar
Erfolgreiche und sichere Umsetzung von
Branchenzuschlägen in der Zeitarbeit
- Was ist Equal-Pay? – Wie ist Equal-Pay umzusetzen? -
Worauf ist zu achten? – Welche Besonderheiten bringen die Branchenzuschläge?
Welche Bedeutung haben die Tarifverträge über Branchenzuschläge?
Die Einführung der Lohngleichstellung in der Arbeitnehmerüberlassung hat am 01.11.2012 mit dem Inkrafttreten der ersten Branchenzuschlags-Tarifvertrage begonnen! – Ein ganz wesentlicher Wandel in der Zeitarbeit für Verleih- und Entleihunternehmen!
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Info- und Praxisseminar
“ Erfolgreiche Umsetzung von
Branchenzuschlägen in der Zeitarbeit”
Aktuelle Termine: 18.04.2013 (Nürnberg) - 08.05.2013 (Frankfurt/M.) *
Branchenzuschläge leicht gemacht
Während die Neuregelungen vielfach problematisiert und Verwirrung sowie unnötige Unklarheiten geschaffen werden, bietet dieses Seminar Übersicht, Klarheit und sichere Beantwortung aller Detailfragen zur Umsetzung der Bamchenzuschläge in der Zeitarbeit.
Neu:
Mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Praxis und Infos sowie Hintergründen zu den Branchenzuschlägen! Jetzt auch mit über 60-seitigem Handbuch zu den Tarifverträgen über Branchenzuschläge ab 01.11.2012 bzw. 01.01., 01.04. und 01.05.2013.
In unseren Seminaren bleiben keine Fragen offen; wir geben Antworten!
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Branchenzuschläge führen zum größten Umbruch
in der Zeitarbeit seit über 35 Jahren!
Equal-Pay, d.h .die Gleichstellung der Entgeltansprüche der Zeitarbeitnehmer mit den Mitarbeitern im Entleihunternehmen, ist in aller Munde und hat zum 01.11.2012 begonnen! – Nach Zeitarbeitstarifverhandlungen und Abschluss des Pilottarifvertrags über Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie ist eine der größte Wandel in der Geschichte der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland derzeit für die Unternehmen (Ver- und Entleiherbetriebe) im Gange.
Im Mitteilpunkt der Umsetzung des Gleichstellungsgrundsatzes (Equal-Pay) mit Zahlung von vergleichbaren Löhnen an Leiharbeitnehmer, wie sie ein entsprechender Mitarbeiter im Entleihbetrieb erhält, ist die Frage der Höhe – entgegen vielfacher Annahme – erst nachrangig. Zunächst ist zu klären, welche Entgeltbestandteile zu zahlen sind und in wieweit Vergleichbarkeit überhaupt besteht. Genau dies ist auch – neben der vorrangigen Anwendungsfrage - Grundlage für die Umsetzung der Tarifverträge über Branchenzuschläge.
Wie sich in der Praxis bei Equal-Pay-Leistungen in anderen Ländern und auch in Deutschland in bereits einigen Unternehmen zeigt, ist die Frage der vom Leiharbeitnehmer zu erbringenden Leistung sowie der notwendigen Anforderungen hierfür völlig anders, als bisher zu betrachten.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch in folgenden Nachrichten:
Informationen zu Equal-Pay und Branchenzuschläge!
Anhand von praktischen Beispielen erfahren Sie bedeutende Details zur sicheren Umsetzung von Equal-Pay und Branchenzuschlägen in der Zeitarbeit! – Sie bekommen Ihre Fragen gerne umfassend beantwortet! – Nutzen Sie die Chance im
Info- und Praxisseminar
“Vorbereitung auf die Einführung von Equal-Pay in Deutschland!”
Das Seminar dient der Information über die sowohl für Verleih- bzw. Zeitarbeitsunternehmen als auch für Entleihbetriebe mit der Einführung von Equal-Pay in der Zeitarbeit in Deutschland maßgeblichen Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und gibt klare und unmissverständliche Hlfen für die Vorbereitung und die praktische Arbeit. Mit Hilfe von konkreten Handlungsempfehlungen sowie Checklisten, Übersichten und Mustern erfahren Sie, wie Sie vorgehen bzw. für Ihr Unternehmen tätig sein müssen.
Unser erfahrener und auf diese Thematik spezialisierter Referent hilft Ihnen mit praktischen Beispielen und konkret umsetzbaren Anleitungen und Hilfen Ihr Unternehmen auf einen sicheren und erfolgreichen Weg mit Branchenzuschlägen zu führen. ![]()
Praxis-/Info-Seminar
Umsetzung der Branchenzuschläge
in der Zeitarbeit in Deutschland !
Informationen zu den Neuregelungen für Ver- und Entleiher
sowie deren Umsetzung in der Praxis
Themen der Praxis-Seminars:
Einleitung [1]
Übersicht über die aktuelle Situation der Gleichstellung (Equal-Pay) in der Zeitarbeit (Zeitpunkt der Angleichung, Tariflösung, Stufenmodell, Integrationsspanne, Bedeutung der Tarifverträge über Branchenzuschläge, …)
(mit vielen auch bisher unveröffentlichten Informationen, Fakten und Hintergründen)
Die Grundlagen von Equal-Pay (und Equal-Treatment) in der Zeitarbeit [1]
EU-Zeitarbeitsrichtlinie, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gesetzesbegründung und -hintergründe, Umsetzung in anderen EU-Staaten u.a.
Was ist Equal-Pay? – Welchen Umfang und Inhalt hat die Gleichstellung? [1/2]
Welche Lohn- bzw. Entgeltbestandteile fließen in den Equal-Pay-Vergleich ein? – Wie ist die Gesetzeslage und was sagt die Rechtsprechung (aus einer Vielzahl von Entscheidungen im Jahr 2011 und 2012) dazu? – Was ist bei der Vergleichbarkeit der Entgelte zwischen Zeitabeitnehmer und Stammmitarbeiter konkret zu beachten? – Worin liegen die häufigsten Fehler und Mankos beim Equa-Pay-Vergleich?… u.a.
Tarifverträge über Branchenzuschläge und deren Anwendung? [1]
Geltungs- / Anwendungsbereich, Ausnahmeregelungen, Kundeninformation über Vergleichslohn, Stufenentlohnung der Zeitarbeitnehmer, Entgeltleistungen, Entgeltfortzahlung, Einsatzwechsel, Sonderregelungen, Mitbestimmungstarifvertrag in Metall- und Elektroindustrie, Unterschiede der einzelnen Branchenzuschlags-Tarifverträgen (bisher: M+E und Chemie, Kunstoff, Kautschuk und Schienenverkehr sowie Textil- und Holzverarbeitung)
… u.a.
Umsetzung der Branchenzuschläge in der täglichen Praxis! [1]
Wie ist die praktische Handhabung bei der Anwendung der Zahlung von Branchenzuschlägen bzw. Equal-Pay. Wie erfolgt die Berechnung sowie Kalkulaton des Stundenverrechnungssatzes? – Wie ist die richtige Lohnzahlung für alle Beteiligten (Entleiher, Verleiher, Leiharbeitnehmer, Regionaldirektion, Zoll) festzulegen und zu dokumentieren, um unnötigen Aufwand und Unannehmlichkeiten zu vermeiden?
Was ist zu ändern bzw. anzupassen? [1]
Wie sind Verträge, wie Arbeits- und Arbeitnehmerüberlassungsverträge auf der Basis der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.2013 anzupassen? Welche sonstigen Besonderheiten sind zu berücksichtigen und welche Formulare und Muster zu ändern? – Was ist bei Vertragsanbahnung und -abschluss zu beachten!
Wie ist die Vertragsumstellung auf Equal-Pay bzw. Branchenzuschlags-Tarifverträge zu gestalten? Müssen Arbeitsverträge und Arbeitnehmerüberlassungsverträge bis zu Einführung von Equal-Pay befristet werden? - Welche Vorkehrungen sind jetzt schon, vor allem in On-Site-Management und Rahmenüberlassungsverträgen vorzunehmen?
Worauf ist bei der betrieblichen Umsetzung zu beachten? [1]
Vorbereitung im eigenen Unternehmem, u.a. Gesprächen mit internen Mitarbeitern und auch Zeitarbeitnehmern! – Kundengespräche möglichst erfolgreich führen! (mit Kundenanschreiben, Auskunftsformularen, Gesprächscheckliste), Mitarbeiter-/Disponenten-Schulung,
Ausblick [1]
Wandel der Arbeitnehmerüberlassung durch Equal-Pay bzw. Branchenzuschlägen für Personaldienstleister; Bedeutung der Einführung für die Entleiher und die Leiharbeitnehmer mit Vor- und Nachteil-Analyse! Umstrukturierung der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Akquise einschließlich geänderter Anforderungen an Mitarbeiter; Ändeungen durch Tarifverhandlungen 2013 … u.a.
Unterlagen/Material:
Umfassendes Skript in über 100-seitigem Handbuch zu den Tarifverträgen über Branchenzuschläge ab 01.11.2012 bzw. 01.01./01.04./01.05.2013 (zzgl. Entgeltfortzahlung u.a.) mit Praxisbeispielen und Übersichten.
Neu:
Komplettes Umetzungspaket mit Checklisten sowie Praxisbeispielen und Verträgen, Vereinbarungen und Mustern für eine sichere Umsetzng von Equal-Pay und Branchenzuschlägen.
Referenten:
[1] Gerd Bauer – Jurist, Fachpublizist
Termine:
Datum / Ort:
18. April 2013 (Donnerstag) – Nürnberg * - 1
08. Mai 2013 (Mittwoch) - Frankfurt/M.* - 1
14. Mai 2013 (Dienstag) – Leipzig* - 1
(* Hotel zentral gelegen)
Zeit: 10.00 – 16.00 Uhr (inkl. 60 Min. Pause*)
(* mit Kaffeepausen und Mittagessen/-Lunch)
Anmeldung »» hier !
Die Zukunft der Zeitarbeitsunternehmen hängt von der rechtzeitigen und richtigen Positionierung auf dem künftigen Überlassungsmarkt ab. – Die zum 01.11.2012 erfolgte Einführung der Equal-Pay-Annährung führt – auch bei Entleihunternehmen – zu zunehmend mehr Fragen und Unsicherheit.
Gleichzeitig bietet Equal-Pay bzw. die Annährung an Equal-Pay mittels Tarifverträgen über Branchenzuschläge für zukunftsorientierte Personaldienstleister auch immense Chancen, sei es im Bereich der Fachkräfterekrutierung, des verstärkten Kontakts mit Entleihunternehmen, Kundenbindung und zunehmender Ausweitung des Personaldienstleistungsportfolios.
Absehbar und klar ist aber auch, dass der Wandel hin zu Equal-Pay die gesamte Zeitarbeitsbranche umwirbelt, was den gesamten Markt und auch Kunden betrifft.
Equal-Pay ist nicht Neu, vor allem nicht für unsere Experten, die dies schon für andere EU-Staaten begleiten und beraten bzw. auch in Deutschland bereits Equal-Pay-Umstellungen in einzelnen Betrieben durchgeführt haben. – Auch die Umsetzung der tariflichen Branchenzuschläge seit 01.11.2012 erläutern wir Ihnen detailliert und praxisgerecht mit allen Einzelheiten gerade auch im Hinblick auf die sich daraus tatsächlich ergebenden Anpassungen der Löhne und Verrechnungssätze!
Wichtig und unerläßlich ist eine klar strukturierte und rechtssichere Vorgehensweise, damit nicht die ersten Schritte auf dem Weg hin zu Equal-Pay zum Stolpern führen!
⇒ Übersicht aller Veranstaltungen zum Personaldienstleistungsbereich
Veranstalter des Info-Seminars “Einführung von Equal-Pay und Branchenzuschlägen in der Zeitarbeit”:
Der-Personaldienstleister.de * und Veranstaltungsservice G. Bauer.
* Betreiber: G. Bauer



