Neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit

Praxis-Seminar
Neue Lohnuntergrenze und
Mindestlöhne in der Zeitarbeit

Worauf müssen Verleiher und Enleiher achten! -
Neue Kompetenzen des Zolls!
- Zollfahnder der FKS berichtet aus der Prüfpraxis -

Die zum Jahresbeginn 2012 in Kraft getretene “Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit” bringt neben der zwingenden Einhaltung der untersten Tarifentgelte (E1) der aktuellen Zeitarbeitstarifverträge viele weitere Tücken mit sich. Wenig beachtet, aber von ganz erheblicher Bedeutung ist die mit der Einführung des neuen Mindestlohns in der Zeitarbeit wirksam werdenden Pflichten der Ent- und Verleiher sowie die Zuständigkeitsänderungen, die dem Zoll ganz neue Wege und Möglichkeiten eröffnen, Unternehmen mit der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sowie Entleihbetriebe zu prüfen.
Das Ende Juli 2011 in Kraft geetretene ”Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes” enthält durch Einführung der neuen §§ 17, 17a, 17b und 17c AÜG, sowie in §§ 2 bis 5 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gesetzlich fixiert Neuerungen zur Melde-, Kontroll-, Dokumentations- und Aufbewahrungsregelungen sowohl für Verleih- und Entleihunternehmen, die faktisch erst mit dem Inkrafttreten der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit Wirkung entfalten.

Im Mitteilpunkt steht nicht nur die Zahlung der zwingenden Mindeststundentgelte bei der Überlassung von Mitarbeitern nach § 1b AÜG, sondern vor allem auch die
- neuen Pflichten für Entleiher und Verleiher sowie die
- neuen Zuständigkeitsregelungen und Kompetenzen der Zollverwaltung.

Um die neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeits sowie auch die übrigen Mindestlöhne aus anderen Branchen richtig anzuwenden, sind nicht nur die gesetzlichen Regelungen, sondern vor allem auch die Praxis bei Kontrollen und Prüfungen ganz wesentlich. Maßgeblich zu beachten sind hierbei auch Einzelheiten, wie die Be- und Anrechnung von Leistungen auf das Mindeststundenentgelt und die Lohnabrechnung sowie die Arbeitszeiten nebst vertraglicher Gestaltung im Detail, was Ihnen für Ihre tägliche Praxis nur Experten konkret aufzeigen können.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch in folgender Nachrichten:

Informationen vom ZOLL!

Erstmalig äußert sich auch ein seit 20 Jahren bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in leitender Stellung tätiger Zollfahnder zu den Problemen und Kontrollen in der täglichen Praxis!
Anhand von praktischen Beispielen erfahren sie bedeutende Details zum Agieren des Zolls und erhalten Praxisfragen beantwortet!

Nutzen Sie die Chance und erfahren Sie Details zur sicheren Gewährung der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit sowie der Mindedstlöhne anderer Branchen in unserem

Info- und Praxisseminar
             “Neue Lohnuntergrenze und Mindestlöhne in der Zeitarbeit und der Zoll

Das Seminar dient der Information über die sowohl für Verleih- bzw. Zeitarbeitsunternehmen als auch für Entleihbetriebe mit der Einführung der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit maßgeblichen Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und gibt klare und unmissverständliche Hlfen für die praktische Arbeit. Mit Hilfe von konkreten Handlungsempfehlungen sowie Checklisten und Übersichten erfahren sie, wie Sie in der Praxis vorgehen bzw. für Ihr Unternehmen tätig sein müssen.

Unsere erfahrenen und auf diese Thematik spezialisierten Referenten sowie ein auf die Kontrolle von Unternehmen spezialisierter Zollfahnder der FKS helfen Ihnen mit praktischen Anleitunge und konkret umsetzbaren Anleitungen und Hilfen Ihr Unternehmen auf einem sicheren Weg zu führen. Praktische Hilfen, Tipps, Hinweise und konkrete Beispiele erfahren Sie in den CGZP-Tarifunfaehigkeit.de Workshops

Praxis-/Info-Seminar

Lohnuntergrenze und Mindestlöhne aus der Sicht des Zolls !

Informationen zu den neuen Regelungen und Kompetenzen
für Ver- und Entleiher


Themen
der Praxis-Seminars:

Einleitung [1]
Übersicht über die aktuelle Situation der Lohnuntergrenze únd Mindestlöhne in der Zeitarbeit
(mit vielen auch bisher unveröffentlichten Informationen, Fakten und Hintergründen)

Die neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit [1/2]
Mindeststundenentgelt, Fälligkeit, Arbeitzeitkonten, An- und Berechnung von Zulagen, Zuschlägen oder Prämien; Informations-, Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten der Verleiher; neue Dokumentations- und Meldepflicht der Entleiher, Bußgeldregelungen u.a.

Anwendung der Mindesttarife anderer Branchen in der Zeitarbeit [G]
Aktuelle für die Zeitarbeit maßgebliche Branchenmindestlöhne, Anwendungsbereich (allgemein und in der Arbeitnehmerüberlassung), Umfang der Mindesttarifanwendung, Berechnung der Mindestlöhne u.a.

Mindestlöhne und Lohnuntergrenze aus der Sicht des Zolls  [G]
Lohnzahlungspflichten und -schranken der Arbeitgeber; Mindestlöhne nach dem AEntG und Lohnuntergrenze nach dem AÜG; Unterschreitung der zwingenden Mindesttarife und Folgen hieraus in der Praxis; Arbeit der Prüfungs- und Ermittlungsbehörden bei Ver- und Entleihbetrieben.

Praxis der Mindestlohnanwendung  [1,2,G]
Hinweise und Empfehlungen für die betriebliche Umsetzung der Mindestlöhne und Lohnutergrenze.

Ausblick [1]
Bedeutung der Lohnuntergrenze und der Mindestlöhne im Hinblick auf die zu erwartende Änderungen in der Zeitarbeit, u.a. auch im Bereich von Equal-Pay.

Unterlagen/Material:

Umfassendes Skript mit Übersichten und Checklisten sowie Praxisbeispielen auch aus der Sicht des Zolls  für die Praxis  (über 30 Seiten), u.a.

Referenten:

  [1] Gerd Bauer – Jurist, Fachpublizist
  [2] Dr. Kilian Friemel – Fachanwalt für Arbeitsrecht
  [G] Leo Mahr – Dipl. Finanzwirt (Fachbereichtsleiter der Zollverwalter, FKS)
- verantwortlich für Prüfungs-/Ermittlungsverfahren

Termine:

Datum / Ort:

28. März 2012 (Mittwoch) – Würzburg *- 1 + 2 + G
(* Hotels in Bahnhofsnähe)

Zeit: 10.30 – 16.00 Uhr (inkl. 60 Min. Pause*)
(* mit Kaffeepausen und Mittagessen/-Lunch)

Anmeldung hier möglich!

Die Zukunft der Zeitarbeitsunternehmen hängt zunehmend mehr von richtigem und zukunftsoientiertem Agieren im Zusammenspiel mit Entleihern ab. Hiefür bedarf es nicht zu letzt der Kenntnis der Praxis, vor allem auch in Bezug auf die Neuregelungen in der Arbeitnehmerüberlassung sowie im Bereich der Mindestlöhne sowie der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit und den Pflichten hieraus. Die neuen Pflichten der Entleiher und Verleiher sowie Kompetenzen des Zolls sind hierbei von großer Bedeutung, um das Agieren der FKS-Fahnder zu kennen und dies möglichst einfach und unkompliziert sowie rechtssicher umsetzen zu können.
Die erste Abrechnung der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit (bis spätestens 20.02.2012) wird der Start für die Zollfahnder sein, Zeitarbeitsunternehmen intensiv zu kontrollieren, wie dies auch früher bereits kurz nach der Einführung des Mindestlohns im Gebäudereinigerhandwerk und in der Abfallwirtschaft geschehen ist.

⇒ Übersicht aller Veranstaltungen zum Personaldienstleistungsbereich

Veranstalter des Info-Seminars “Lohnuntergrenze und Mindestlöhne in der Zeitarbeit”:
Der-Personaldienstleister *

* Betreiber: IM Info-Medien UG (haftungsbeschränkt)