Weiterer Tarifabschluss über Branchenzuschläge zwischen Zeitarbeitsverbänden und iG BCE für die Chemische Industrie
19.06.2012 – Vier Wochen nach dem Abschluss des ersten Zeitarbeitstarifvertrags über Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie haben sich die Zeitarbeitsverbände BZA e.V. und iGZ e.V. nun auch mit der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) über einen Branchenzuschläge in der Chemischen Industrie geeinigt. – Der neue Zeitarbeitstarifvertrag entspricht weitgehend der mit der IG Metall am 19.05.2012 vereinbarten Tarifvereinbarung und sieht ab den selben Einsatzzeiten von 6 Wochen bis zu 9 Monaten eine schrittweise Angleichung der Tarifentgelte in der Zeitarbeit an die hohen Branchentarife der Chemischen Industrie vor. Die Zuschläge differieren jedoch nach Entgeltgruppen, d.h. die Zuschläge in den Entgeltgruppen E1 und E 2 von 15 bis 50 % und in den Entgeltgruppen E3 bis E5 jedoch nur von 10 bis 35 % gestaffelt sind; ab Entgeltgruppe E6 sind keine Zuschläge mehr zu zahlen. Eine vollständige Equal-Pay-Leistung bzw. Entgeltgleichstellung spätestens nach neun Monaten stellt aber auch diese Tariflösung – wie die IG BCE erläutert - nicht dar, aber immerhin wird eine Erhöhung von 60 % auf knapp 90 % des Lohns eines Stammbeschäftigtem erreicht.
Zweiter Branchenzuschlagstarifvertrag im Wirtschaftsbereich Chemie
Bereits vor über einem halben Jahr hatte der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) mit der DGB-Einzelgewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Tarifgespräche über mögliche Branchenzuschläge geführt und ein “Sondierungsergebnis” erzielt, das damals jedoch erste Zuschläge auf das Zeitarbeitstarifentgelt erst nach drei Monaten vorsah.
Am heutigen Dienstag wurde nun der Abschluss Tarifvertrags über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) von der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ - BAP e.V. und iGZ e.V.) mit der IG BCE IG BCE bekannt geben:
Zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und der IG BCE wurde jetzt auch für den Wirtschaftsbereich der Chemischen Industrie im Fertigungsbereich, aber ohne Handwerk, das System ansteigender Branchenzuschläge von 10 bis zu 50 %, die beginnend ab einer Einsatzzeit von über sechs Wochen bis hin zu neun Monaten Einsatzzeit eines Zeitarbeitnehmers in ein- und demselben Kundenunternehmen ab 01.11.2012 wie folgt geregelt:
Zuschläge Chemie in Entgeltgruppen E1 – E2 E3 – E5
1. Stufe: nach 6 Wochen: Zuschlag von 15 % 10 %
2. Stufe: nach 3 Monaten: Zuschlag von 20 % 14 %
3. Stufe: nach 5 Monaten: Zuschlag von 30 % 21 %
4. Stufe: nach 7 Monaten: Zuschlag von 45 % 31 %
5. Stufe: nach 9 Monaten: Zuschlag von 50 % 35 %
Keine Zuschläge ab Entgelgruppe E6 (bis E9)!
Die vorstehenden Branchenzuschläge sind begrenzt auf das gleiche Stundenentgelt eines entsprechenden Mitarbeiters im Kunden- bzw. Entleihbetrieb, d.h. die Branchenzuschläge sind maximal in der Höhe zu gewähren, bis der Equal-Pay-Stundenlohn erreicht ist. Maßgeblich ist im Bereich der Chemischen Industrie allerdings - so die Sonderregelung in § 2 Abs.4 des Tarifvertrags über Branchenzuschläge (TV BZ Chemie) - das Stundenentgelt abzüglich eines “Eingliederungsabschlags von 10 %”. Damit sind die Zuschläge faktisch auf 90 % des Stundenentgelts begrenzt; Zusatzentgelte, Prämien, Zulagen, Zuschläge und sonstige Sonderentgeltleistungen des vergleichbaren Mitarbeiters im Entleihbetrieb bleiben unberücksichtigt.
Geltung und Anwendung des Tarifvertrags über Branchenzuschläge (TV BZ CH)
Die Tarifvereinbarung gilt für die Anwendung der Tarifverträge iGZ und BZA (BAP) ab 01.11.2012 mit einer Laufzeit bis Ende 2017 für den Wirtschaftsbereich der Chemischen Industrie, nicht aber im Handwerksbereich. Nach Information der IG BCE ist für den Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) eine kurze Erklärungsfrist, die – wie im Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) – am 30.06.2012, 24.00 Uhr, endet, vereinbart worden, so dass die Tarifparteien bis dahin noch Einwände, Ergänzungen oder die Ablehnung erklären können.
Die einzelnen Wirtschaftszweige, in denen die Zuschläge gezahlt werden müssen, sind genau und abschließend, ähnlich dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie aufgelistet und enthält eine abschließende Aufzählung. Ergänzt wurde allerdings die Erweiterung auf “Betriebe artverwandter Industrien und anderer Branchen, die den Chemietarifvertrag anwenden”, eine in der Praxis schwer abgrenzbare und rechtlich fragliche “Öffnungsklausel”. Hier bleibt zu beachten, dass die Anwendungsbereich auf “andere Branchen” nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur im Rahmen der satzungsmäßigen Zuständigkeit der IG BCE liegen kann und damit begrenzt ist.
Tarifabschluss noch keine Equal-Pay-Tariflösung – nur Vorbereitung
Mit dem aktuellen Tarifabschluss in der Chemischen Industrie liegt nun die zweite Brancheneinigung über eine stufenweise Annährung der Zeitarbeitstarifentgelte an die Entgelte der Stammitarbeiter in den Entleihbetrieben vor. Die Tarifpartner äußerten sich zufrieden über die Einigung.
BAP-Vorstand und VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer, äußert in der aktuellen Pressemitteilung: “Bei dem Abschluss mit der IG BCE war es uns wichtig, dass das grundsätzliche System und die zeitlichen Abläufe der Zuschlagszahlungen mit dem IG-Metall-Abschluss identisch sind. Mit dieser Vereinheitlichung wollen wir unnötige Bürokratie und Missverständnisse vermeiden – etwa wenn Zeitarbeitnehmer bei ihren Einsätzen zwischen verschiedenen Branchen wechseln. Dies ist uns mit der IG BCE gelungen. Wir streben solch eine Regelung auch mit den anderen Einzelgewerkschaften an.”
“Das enorme Entgeltgefälle zwischen Stammbelegschaften und Leiharbeitnehmern wird ein kräftiges Stück abgetragen”, erklärt Peter Hausmann, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE. Das Abkommen werde dazu beitragen, den Missbrauch der Leiharbeit zu begrenzen und zurückzudrängen. Gleichzeitig erklärt aber Hausmann, wie auch die IG Metall nach dem Abschluss des ersten Branchenzuschlagstarifvertrag am 22.05.2012, halte er an der Forderung “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” fest und forderte die Politik auf, hier für Klarheit zu sorgen.
»» Zeitarbeitstarifvertrag Branchenzuschläge Chemie (TV BZ Chemie)
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“Vorbereitung auf die Einführung von Equal-Pay in Deutschland!”
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Entleihunternehmen fordern Informationen über die Zukunft ….
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Redaktion / VGZ (BAP/iGZ) / IG BCE












